Reisetipps  
                   
  Peruanisches Fremdenverkehrsamt  
  Reisehinweise während der Covid-19-Pandemie  
  Visabestimmungen  
  Flüssigkeiten im Handgepäck  
  Regelungen zum Inka-Trail  
  Zollverordnung  
  Einreise mit Hunden oder Katzen  
                   
 
Das peruanische Fremdenverkehrsamt PromPerú bietet auf seinem Portal www.peru.travel vielfältige Informationen zu Reisezielen und Aktivitäten in Peru.

Link zur Webseite von PromPerú

aktueller Spot "Peru von Zuhause" des peruanischen Fremdenverkehrsamtes Promperú auf www.youtube.com/watch?v=6NHXWZWpBco.
 
Pressemitteilung PROMPERÚ lanciert Digitalkampagne Perú on tour in Deutschland
 
 

 
 

Reisehinweise während der Covid-19-Pandemie

Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie am 16.03.2020 der Luftverkehr zwischen Peru und Europa ausgesetzt und die peruanischen Land- und Seegrenzen geschlossen wurden, und seit 22.03.2020 der internationale Luftverkehr von und nach Peru insgesamt ausgesetzt wurde, ist der Flugverkehr seit 05.10.2020 eingeschränkt und unter strengen Hygieneauflagen wieder aufgenommen worden.
Seit 01.11.2020 sind Flüge zwischen Lima und folgenden 36 Städten erlaubt, die max. 8 Flugstunden entfernt liegen:
Guayaquil und Quito ( Ecuador), La Paz und Santa Cruz (Bolivien), Bogota, Cali, Medellin und Cartagena (Kolumbien), Asuncion (Paraguay), Montevideo (Uruguay), Atlanta, Houston, Los Angeles, New York, Miami und Orlando (USA), Cancun und Mexiko-Stadt (Mexiko), Brasilia, Iguazú, Porto Alegre, Rio de Janeiro, Sao Paolo-Guarulhos (Brasilien), Buenos Aires-Ezeiza, Cordoba, Mendoza, Rosario, Tucuman (Argentinien), San José (Costa Rica), Punta Cana (Dom. Rep.), Havanna (Kuba), San Salvador (El Salvador), Montego Bay (Jamaica), Toronto (Kanada), Santiago de Chile und Panama Stadt
Seit dem 15.12.2020 sind zusätzlich Flüge zwischen Lima und folgenden Städten in Europa möglich:
Madrid, Barcelona, Amsterdam, Paris und London
In den nächsten Wochen wird die Umsetzung wie auch die Pandemielage wiederholt evaluiert werden, es können weitere Ziele dazu kommen sowie Ziele auch kurzfristig wieder gestrichen werden.

Achtung: Aufgrund der neuen Variante des Coronavirus wurde am 21.12.2020 die Aussetzung der Flüge von Europa nach Peru für 15 Tage beschlossen. Diese Maßnahme wurde seitdem sukzessive verlängert; seit dem 15.03.2021 und vorerst befristet bis 31.03.2021 sind davon jedoch nur noch Flüge von Großbritannien nach Peru betroffen. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Hinsichtlich der Durchführung bzw. Umbuchung Ihres gebuchten Flugtickets kontaktieren Sie bitte die Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.
Die Einreisebeschränkungen für Ausländer, die keine "Residencia" genannte Aufenthaltserlaubnis für Peru haben (wie z.B. Touristen), betreffen im Zeitraum 15. - 28.03.2021 nur die, die aus Großbritannien, Südafrika oder aus Brasilien kommen oder dort umgestiegen sind. Auch hier lässt die Lage keine genauen Prognosen für die Zukunft zu.

Passagiere brauchen:
- eine Gesichtsmaske, zu tragen im Flughafen und während des gesamten Flugs + ein Gesichtsschild (Maske und Gesichtsschild sind auch für Inlandsflüge, Zug- und Überlandbusfahrten und auch im städtischen Busverkehr in Peru vorgeschrieben)
- einen negativen PCR-Test, max. 72 Stunden vor Antritt des Fluges am Herkunftsort; Kinder unter 12 Jahre brauchen eine ärztliche Bescheinigung, dass sie bei guter Gesundheit sind
- Eidesstattliche Gesundheitserklärung, auszufüllen in den 72 Stunden vor Abflug auf https://e-notificacion.migraciones.gob.pe/dj-salud/ (in spanischer und englischer Sprache), der danach erhaltene QR-Code muss beim Check-in vorgezeigt werden können. In dieser Erklärung muss eine Handynummer angegeben werden, unter der man in den ersten 14 Tagen in Peru (geo)lokalisierbar ist.
 
Diese Dokumente sollten gut aufbewahrt werden, da diese selbst nach der Einreise noch in Peru angefordert werden können.
Während der gesamten Reise sind natürlich auch die Hygieneregeln zu beachten. Für Flüge zu den genannten Städten müssen auch die jeweils dort geltenden Einreise- und Hygienebestimmungen beachtet werden.

Es ist hilfreich, sich die App "Pre Registro Migraciones" herunterzuladen (ist für Android schon verfügbar, demnächst auch für IOS) und 48 Stunden vor Abflug auszufüllen, um die Ein- und Ausreiseformalitäten an der Passkontrolle in Peru zu beschleunigen. Eine Anleitung in Englisch kann unter www.facebook.com/MigracionesDePeru/videos/408926866761540/ und in Spanisch unter www.facebook.com/MigracionesDePeru/videos/migracionesper%C3%BA-videodescarga-la-app-pre-registro-migraciones-%EF%B8%8F-bitly36t9r4wy-si/3527569250641207/ angesehen werden.

Achtung: Aufgrund der neuen Variante des Coronavirus ist seit 04.01.2021 zusätzlich eine 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden verpflichtend. Diese kann zu Hause oder in einem Hotel/Hostel verbracht werden, nach Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden Perus. Diese Quarantäne kann durch einen negativen PCR-Test, der nach der Einreise auf eigene Kosten vorgenommen wird, verkürzt werden. Bei einem positiven Testergebnis muss eine 14-tägige Quarantäne in einer von den Gesundheitsbehörden benannten Quarantäneeinrichtung eingehalten werden. Insgesamt wird die Einhaltung der Quarantäne von den peruanischen Behörden kontrolliert.

Seit dem 15.07.2020 sind Inlandsflüge und Überlandbusfahrten innerhalb Perus unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich. Auch dürfen Hotels und andere Beherberungsunternehmen, Restaurants sowie Touristenführer unter Beachtung strenger Hygienebestimmungen ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ebenso werden die Sehenswürdigkeiten unter strengen Hygieneauflagen nach und nach wieder geöffnet.
Diese Hygienebestimmungen lassen sich mit Maskenpflicht in der gesamten Öffentlichkeit einschließlich Verkehrsmittel und geschlossene Räume (im städtischen und Überlandbusverkehr sowie bei Inlandsflügen zusätzlich mit Gesichtsschild), Hände- und Schuhdesinfektion, Einhaltung der Abstandsregeln und einer deutlich geringeren zugelassenen Personenzahl für alle Örtlichkeiten und Verkehrsmittel zusammenfassen. Auch gilt noch eine nächtliche Ausgangssperre, in einigen Gebieten sogar sonntags ganztägig - entsprechend der unten aufgeführten Corona-Alarmstufen. Private Zusammenkünfte wie Feiern jeglicher Art bleiben weiterhin verboten. Der Zugang zu den Stränden ist an der gesamten Pazifikküste stark eingeschränkt und sollte vor Ort genau erfragt werden. Selbiges gilt für den Zugang zu den Uferbereichen und Stränden an Flüssen und Seen in den Regionen mit sehr hoher oder extremer Alarmstufe.
 
Der aktuell bis 31.03.2021 geltende Gesundheitsnotstand wird aller Voraussicht nach wieder verlängert werden, jedoch werden die dann geltenden genauen Bestimmungen erst Ende März veröffentlicht werden. Auch die aktuell geltenden Bestimmungen können jederzeit geändert werden.

Es muss beachtet werden, dass Peru vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde, weswegen bei der Einreise aus Peru nach Deutschland die hiesigen Quarantänebestimmungen eingehalten werden müssen. So muss vor dem Flug nach Deutschland die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden, die unter https://www.einreiseanmeldung.de zu finden ist. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gesundheitsamt.

Aktuell bis 28.03.2021 geltende Corona-Alarmstufen
Corona-Alarmstufen: Moderat Hoch Sehr hoch Extrem
Regionen: keine Piura
Huánuco
Amazonas
Huancavelica
Pasco
Puno
San Martin
Tumbes
Ancash, außer:
 
Apurimac, außer:
Arequipa, außer:
Ayacucho, außer:
 
 
Cajamarca, außer:
 
Cusco, außer:
 
Ica, außer:
 
Junín, außer:
 
 
Lambayeque, außer:
La Libertad, außer:
Lima, außer:
 
 
Loreto, außer:
Madre de Dios, außer:
Moquegua, außer:
Tacna, außer:
Ucayali, außer:
 
 
 
 
 
 
 
 
Prov. Huaraz und Casma
Prov. Abancay
Prov. Caylloma
Prov. Huamanga, Cangallo und La Mar
Prov. Cajamarca und Cajabamba
Prov. Cusco und La Convención
Provinzen Chincha
und Ica
Provinzen Jauja, Chupaca und Chanchamayo
Prov. Lambayeque
 
Prov. Trujillo
 
Provinzen Huaral, Huaura und Barranca
Prov. Maynas
Prov. Tambopata
 
Prov. Mariscal Nieto
Prov. Tacna
Prov. Coronel Portillo
Provinz Callao
Ausgangssperre: 23:00 - 04:00 Uhr 22:00 - 04:00 Uhr 21:00 - 04:00 Uhr 21:00 - 04:00 Uhr,
sonntags ganztägig
Fahrverbot für private Kfz (außer mit Ausnahme­genehmigung): kein sonntags sonntags sonntags
geöffnet sind: Geschäfte, Restaurants, Banken, Kultureinrichtungen, Kirchen und Sehens­würdigkeiten mit begrenzt erlaubter Personenzahl Geschäfte, Restaurants, Banken, Kultureinrichtungen, Kirchen und Sehens­würdigkeiten mit stärker begrenzt erlaubter Personenzahl Geschäfte, Restaurants, Banken, Kultur­einrichtungen (z.T. nur im Freien), Kirchen und Sehens­würdigkeiten mit stark begrenzt erlaubter Personenzahl Geschäfte, Restaurants, Banken, Kultur­einrichtungen (z.T. nur im Freien) mit sehr stark begrenzt erlaubter Personenzahl

 
 
Visabestimmungen nach Peru

Deutsche Staatsbürger wie auch Staatsbürger der anderen Staaten des Schengenraums können Peru für bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten zu touristischen Zwecken visafrei bereisen.
Besucher müssen Ihren Reisepass mit sich führen, der mindestens noch sechs Monate ab Einreisetag nach Peru gültig sein sollte. Außerdem ist ein Rückreiseticket erforderlich, bzw. sollte glaubhaft nachgewiesen werden, wie das Land wieder verlassen wird (z. B. Weiterreise in ein Nachbarland). Ebenso müssen genügend finanzielle Mittel vorhanden sein, um den Aufenthalt in Peru bestreiten zu können.

Staatsbürger anderer Länder können sich auf der auf der Webseite des peruanischen Außenministeriums veröffentlichten Liste informieren, ob sie ein Touristenvisum benötigen. Bei jeglichen Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat.

Wir empfehlen allen Reisenden den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die die gesamte Reisedauer wie auch eine eventuell nötig werdende Verlängerung abdeckt.

 
 
Regelung zu Flüssigkeiten im Handgepäck

Die für Peru geltenden Regelungen zu Flüssigkeiten im Handgepäck, gültig seit August 2007 und analog zu den international gültigen Regelungen, können Sie in spanischer Sprache hier nachlesen.


Regelungen zum Inka-Trail

Bitte klicken Sie hier

 
   
   
               

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Zollverordnung Perus zur Ein- und Ausfuhr von Gepäckstücken und Haushaltswaren

Dieses Gesetz liegt im Original nur in spanischer Sprache vor. Um die vollständigen Vorschriften zu lesen, klicken Sie bitte hier.
 

Nachstehend eine Übersetzung dieses Gesetzes in Auszügen mit der

Liste der Artikel/Gegenstände, die zollfrei eingeführt werden können

Auszug aus den Bestimmungen über die Einfuhr von Gepäck und Hausrat
(Oberstes Dekret Nr. 016-2006-EF vom 15.02.2006)

Artikel 4: Zollbefreites Gepäck

  1. Persönliche Kleidungsstücke
  2. Toilettenartikel und Kosmetika für den persönlichen Gebrauch
  3. Persönliche Schmuckgegenstände
  4. Medikamente für den persönlichen Bedarf
  5. Bücher, Zeitschriften und Druckschriften im allgemeinen für den persönlichen Gebrauch
  6. Koffer, Reisetaschen oder ähnliche üblicherweise zur Unterbringung der persönlichen Habe des Reisenden benutzte Utensilien
  7. die bei der Ausreise aus Peru in der "Zollerklärung zur temporären Ausfuhr" gemäß Artikel 33 deklarierten Gegenstände oder Nachweis darüber, dass die Gegenstände aus Peru stammen, vorausgesetzt, dass sie zum Gepäck gehören und wegen ihrer Menge davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht dazu bestimmt sind, Handel damit zu treiben
  8. 1 Haartrockner oder elektrische Haarbürste für den persönlichen Gebrauch
  9. 1 Elektrischer Rasierapparat oder 1 elektrisches Epiliergerät
  10. 1 Musikinstrument (Saiten- oder Blasinstrument), vorausgesetzt es ist tragbar
  11. 1 Radio oder 1 Tonwiedergabegerät einschließlich Aufnahmegerät oder ein kombiniertes Gerät dieser Art, vorausgesetzt, dass es tragbar ist, über eine eigene Energiequelle verfügt (z.B. batteriebetrieben) und nicht professioneller Art ist
  12. Schallplatten, Tonbänder, CD's oder Kassetten (insgesamt höchstens 20 Stück)
  13. 1 Fotoapparat oder Digitalkamera
  14. 1 Videokamera, vorausgesetzt sie ist tragbar, verfügt über eine eigene Energiequelle und ist nicht professioneller Art
  15. 1 DVD-Player
  16. 1 Game-Boy
  17. Bis zu 10 Filmrollen, 2 Speicherkarten für Digitalkamera oder Game-Boy, wenn ein solches Gerät mitgeführt wird, 10 Videokassetten für tragbare Videokameras, 10 Videokassetten für Videorekorder und 10 DVD's
  18. 1 elektronisches Notizbuch oder 1 Taschencomputer
  19. 1 Notebook mit eigener Energiequelle
  20. 1 Mobiltelefon
  21. Bis zu 20 Päckchen Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  22. Bis zu 3 Liter alkoholische Getränke
  23. Notwendige medizinische Hilfsmittel und Geräte (u. a. Rollstuhl, Trage, Gehhilfen, Blutdruckmessgerät, Fieberthermometer, Blutzuckermessgerät) für behinderte oder kranke Reisende
  24. 1 lebendes Haustier (muss mit dem gleichen Flug wie der Reisende eintreffen), wobei die geltenden Hygienebestimmungen für die Einfuhr von Tieren eingehalten werden müssen
  25. Andere Artikel zum Gebrauch oder Konsum durch den Reisenden und Geschenke (aus Art, Menge usw. muss ersichtlich sein, dass diese Artikel nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind) bis zu einem Wert von insgesamt 300 US$
  26. 1 mechanische, elektrische oder elektronische Reiseschreibmaschine

Reisende unter 18 Jahren sind nicht zur Einfuhr der unter u) und v) genannten Artikel berechtigt, ebenso muss der Reisende zur Einfuhr der unter i), n), r), s) und t) genannten Artikel älter als 7 Jahre sein. (Artikel 5)

Touristen, die Sport treiben möchten, können zusätzlich folgende Ausrüstungsgegenstände bei Abgabe einer entsprechenden Zollerklärung zollfrei einführen (Artikel 30):

  1. Ausrüstung für Drachenflieger
  2. Bergsteiger-Ausrüstung
  3. Ausrüstung für Kanusport
  4. Jagdausrüstung
  5. Ausrüstung für Unterwassersport
  6. Ausrüstung für Höhlenforscher
  7. Wasserski
  8. Ski
  9. Kajak-Ausrüstung
  10. Ausrüstung zur Beobachtung von Flora und Fauna
  11. Ausrüstung für Gleitschirmflieger
  12. Angelausrüstung
  13. Ausrüstung für Surfing, Trekking und Windsurfing

Folgende Artikel können für einen Zeitraum von 12 Monaten gegen Hinterlegung einer Kaution eingeführt werden (Artikel 27):

  • Werkzeuge und bewegliche Ausrüstungsgegenstände, die für die Berufsausübung von Angestellten und technischem Personal erforderlich sind, die Dienstleistungen für Firmen in Peru erbringen
  • Gegenstände und Güter für künstlerische, wissenschaftliche, kulturelle, sportliche und pädagogische Zwecke
  • Garderobe und Kostüme, die von Künstlern im allgemeinen, Angehörigen einer Theatergruppe, eines Zirkus oder ähnlichen Gruppen für ihren Auftritt in Peru eingeführt werden.
  • Muster, die internationale Vertreter, die diesen Status nachweisen müssen, einführen, wobei von jeder Art nur 1 Muster gestattet ist. Die Zollbehörden können vor der Einfuhr die Vorlage der Markenzulassung verlangen, die die eindeutige Identifizierung des Musters gestattet.
  • Zivil genutzte Waffen, wobei zuvor die einschlägigen Bestimmungen erfüllt worden sein müssen
 
   
   
               

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Informationen zur Einreise nach Peru mit Haustieren (Hunden und Katzen)

Die zuständige Behörde "Servicio Nacional de Sanidad Agraria - SENASA" informiert, dass für die Einreise von Hunden oder Katzen als Haustiere nach Peru die entsprechende Exportgesundheitsbescheinigung im Original notwendig ist, die von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt wurde und folgendes beinhalten muss:

  1. den Gesundheitszustand des Tieres
  2. die Impfungen (einschließlich Tollwutimpfung für alle Tiere, die älter als 3 Monate sind), siehe untenstehende Liste
  3. Parasitenbehandlungen

Dieses Dokument muss nicht konsularisch beglaubigt sein.

Wenn das Tier in Peru eintrifft, wird es von SENASA untersucht werden, nachdem die Gebühr für die Kontrolle und das Einreisedokument (IIV/APIV) entrichtet wurde. Sofern im Rahmen dieser Untersuchung keine Einwände seitens SENASA erhoben werden, kann das Tier nach Peru mit der im Abschluss der Untersuchung erteilten Genehmigung einreisen; anderenfalls wird der Inspektor diese Genehmigung verweigern und dies in seiner Stellungnahme ("dictamen") darlegen.

Auch Tiere, die mit Zwischenlandung in einem anderen Land nach Peru kommen, müssen über die genannte Bescheinigung von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes verfügen. Eine Bescheinigung aus dem Land des Zwischenstopps wird nicht anerkannt.

In Deutschland wenden Sie sich bitte dafür an den zuständigen Amtstierarzt Ihrer Gemeinde, in Berlin den Ihres Stadtbezirks.

Folgende Impfungen müssen nachgewiesen werden:

  • Für Hunde: Parvovirose, Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Leptospirose und Tollwut
  • Für Katzen: Panleukopenie (Katzenstaupe) und Tollwut

Weitere Informationen dazu können Sie in spanischer Sprache auf der Webseite von SENASA (www.senasa.gob.pe) finden oder unter deren Telefonnummer +51-1-313 3300, Anschluss Nr. 1943 (Fr. Ruth Angeles Lobatón), 2852 (Hr. Mario Bonifaz Flores) oder 1958 (Hr. Rodolfo Miranda Obando) erfragen (wahrscheinlich nur in spanischer oder englischer Sprache).

 
   
   
               

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